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Schweizer Rentensystem: So funktionieren die 3 Säulen
Vollständiger Leitfaden zum Schweizer Rentensystem: die 3 Säulen (AHV, berufliche Vorsorge BVG und Säule 3a), Beitragssätze, Rentenwerte, Frühpensionierung und Regeln beim Verlassen der Schweiz. Mit Praxisbeispielen.
André ·

Das Schweizer Rentensystem unterscheidet sich von dem, was die meisten Expats kennen. Statt einer einzigen staatlichen Rente basiert die Schweiz auf einem Drei-Säulen-Modell: einer staatlichen Rente (AHV), einer obligatorischen beruflichen Vorsorge (BVG) und einer freiwilligen privaten Vorsorge (Säule 3a/3b). Jede Säule hat eigene Regeln, Beiträge und steuerliche Auswirkungen. In diesem Leitfaden erfährst du, wie das System funktioniert, mit wie viel Rente du rechnen kannst und was du beachten musst, wenn du die Schweiz vor dem Rentenalter verlässt.
Wie funktioniert das Drei-Säulen-System?

Das System ist so konzipiert, dass du im Ruhestand eine Kombination aus verschiedenen Einkommensquellen hast:
1. Säule (AHV): staatliche Pflichtrente, sichert den Grundbedarf
2. Säule (BVG): berufliche Vorsorge, erhält den Lebensstandard
3. Säule (3a/3b): freiwillige private Vorsorge, steuerlich begünstigt bei der Säule 3a
Die Idee ist, dass alle drei Säulen zusammen etwa 60 % bis 70 % des letzten Lohns ersetzen – das sogenannte Leistungsziel.
1. Säule: AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung)
Die AHV ist die erste Säule. Es handelt sich um ein Umlageverfahren: Die Beiträge der erwerbstätigen Bevölkerung finanzieren die Renten der aktuellen Rentenbeziehenden.
Beitragssätze (2026):
AHV: 8,7 % (4,35 % Arbeitnehmer + 4,35 % Arbeitgeber)
IV (Invalidenversicherung): 1,4 % (0,7 % + 0,7 %)
EO (Erwerbsersatzordnung): 0,5 % (0,25 % + 0,25 %)
Total AHV/IV/EO: 10,6 % (5,3 % Arbeitnehmer + 5,3 % Arbeitgeber)
Selbstständigerwerbende zahlen Beiträge basierend auf ihrem Jahreseinkommen. Bei Einkommen ab CHF 60'500 beträgt der Beitragssatz insgesamt 10,0 %: AHV 8,1 %, IV 1,4 % und EO 0,5 %. Bei tieferen Einkommen gilt eine sinkende Beitragsskala bis zum Mindestbeitrag von CHF 530 pro Jahr.
Rentenwerte (Skala 44, Stand Januar 2025, gültig für 2026):
Minimale Vollrente: CHF 1'260 pro Monat
Maximale Vollrente: CHF 2'520 pro Monat
Ehepaarplafonierung: Die Summe der beiden Renten darf 150 % der Maximalrente nicht übersteigen (CHF 3'780 pro Monat)
Beitragsjahre für eine Vollrente:
Für eine vollständige AHV-Rente braucht es eine lückenlose Beitragsdauer vom 1. Januar nach dem 20. Geburtstag bis zum 31. Dezember vor Erreichen des Referenzalters. Die Vollrente wird nach der Skala 44 berechnet. Jedes fehlende Beitragsjahr reduziert die Rente in der Regel um mindestens 1/44.
Referenzalter: Männer: 65 Jahre. Frauen Jahrgang 1961: 64 Jahre und 3 Monate; Jahrgang 1962: 64 Jahre und 6 Monate; Jahrgang 1963: 64 Jahre und 9 Monate; Jahrgang 1964 oder später: 65 Jahre.
13. AHV-Rente: Ab Dezember 2026 erhalten alle Bezügerinnen und Bezüger einer AHV-Altersrente eine zusätzliche Monatsrente. Sie entspricht 1/12 der im Kalenderjahr ausbezahlten Altersrenten. Sie wird automatisch ausbezahlt, ohne dass ein Antrag nötig ist. Sie gilt nicht für IV-Renten und Hinterlassenenrenten.
Der offizielle Rechner ESCAL/ACOR (acor-avs.ch) ermöglicht eine genaue Berechnung der Rente auf Basis deines individuellen AHV-Kontoauszugs.
Vorzeitige Pensionierung (Frühpensionierung)
Eine vorzeitige Pensionierung ist möglich, führt aber zu einer lebenslangen Kürzung der Rente.
Vorbezug AHV
Die Kürzung wird monatlich auf Basis versicherungsmathematischer Faktoren berechnet. Im Allgemeinen beträgt die Kürzung etwa 6,8 % pro Jahr des Vorbezugs (rund 0,6 % pro Monat). Für die Übergangsgeneration AHV21 (Frauen der Jahrgänge 1961–1969) gelten seit Januar 2025 günstigere Kürzungssätze.
Mindestalter für den Vorbezug: 63 Jahre (allgemein)
Frauen der Übergangsgeneration (1961–1969): 62 Jahre
Beispiel: Wer die Rente 2 Jahre vorbezieht, erhält eine um etwa 13,6 % gekürzte Rente
Für eine genaue Berechnung deiner Situation nutze den offiziellen Rechner ESCAL/ACOR.
Vorzeitige Pensionierung in der 2. Säule
Das Gesetz erlaubt eine flexible Pensionierung in der beruflichen Vorsorge. Der Vorbezug ist ab 63 Jahren möglich, die Vorsorgeeinrichtungen können ein tieferes Alter vorsehen, jedoch nicht vor 58 Jahren. Die Bedingungen richten sich nach dem Reglement der Vorsorgeeinrichtung.
Die Kürzung hängt vom Umwandlungssatz und vom Reglement der Vorsorgeeinrichtung ab
Du kannst die Leistung als reduzierte Rente oder unter bestimmten Voraussetzungen als Kapital beziehen. Gesetzlich hast du Anspruch auf mindestens 1/4 des Altersguthabens als Kapital; einige Vorsorgeeinrichtungen erlauben einen höheren Bezug, abhängig vom Reglement und den internen Fristen.
Überbrückungsrente
Wenn du vor 65 Jahren in Pension gehst, bieten einige Vorsorgeeinrichtungen eine Überbrückungsrente bis zum Beginn der AHV-Rente an. Diese Lösung ist mit Kosten verbunden und sollte im Einzelfall geprüft werden.
Der Bezug von Kapital aus der 2. Säule oder der Säule 3a als Einmalbetrag kann steuerliche Folgen haben. Es wird empfohlen, vorher eine Fachperson zu konsultieren.
2. Säule: BVG (Berufliche Vorsorge)
Obligatorischer Teil (BVG)
Die berufliche Vorsorge ist obligatorisch für Arbeitnehmende, die bereits in der 1. Säule versichert sind und einen Jahreslohn von mindestens CHF 22'680 verdienen. Der koordinierte Lohn entspricht dem Teil zwischen dem Koordinationsabzug und der oberen Grenze:
Koordinationsabzug: CHF 26'460
Oberer Grenzbetrag obligatorisch: CHF 90'720
Minimaler koordinierter Lohn: CHF 3'780
Maximaler koordinierter Lohn: CHF 64'260
Altersgutschriften auf dem koordinierten Lohn: 7 % (25–34 Jahre), 10 % (35–44), 15 % (45–54), 18 % (55+). Der tatsächlich vom Lohn abgezogene Beitrag kann abweichen, da er vom Reglement der Vorsorgeeinrichtung abhängt (Risiko-, Verwaltungs- und überobligatorische Kosten sind enthalten). Die Beiträge des Arbeitgebers müssen insgesamt mindestens gleich hoch sein wie die Beiträge der Arbeitnehmenden.
Überobligatorischer Teil
Viele Vorsorgeeinrichtungen bieten eine Deckung über das gesetzliche Minimum hinaus. Die Beitragssätze, der Zinssatz und der Umwandlungssatz des überobligatorischen Teils werden von jeder Vorsorgeeinrichtung festgelegt.
Mindestzinssatz
Der Zinssatz für das obligatorische Altersguthaben wird vom Bundesrat festgelegt. In den Jahren 2024/2025 betrug er 1,25 %. Für 2026 bleibt er bei 1,25 %, bis der Bundesrat eine neue Entscheidung trifft. Für den überobligatorischen Teil können andere Zinssätze gelten.
Umwandlungssatz
Bei der Pensionierung wird das angesparte Kapital im BVG in eine lebenslange Rente umgewandelt. Obligatorischer Umwandlungssatz: 6,8 % (gilt nur für den obligatorischen Teil). Der überobligatorische Teil folgt dem Satz der jeweiligen Vorsorgeeinrichtung, der in der Regel vom obligatorischen Satz abweicht.
Stellenwechsel
Bei einem Stellenwechsel wird das Guthaben der 2. Säule auf ein Freizügigkeitskonto oder in die neue Vorsorgeeinrichtung übertragen. Du kannst mögliche Freizügigkeitsguthaben über den Sicherheitsfonds BVG auf sfbvg.ch abfragen.
3. Säule: Säule 3a und 3b (Private Vorsorge)
Säule 3a (gebundene Vorsorge)
Maximaler Jahresbeitrag (2026):
Mit BVG (2. Säule): CHF 7'258
Ohne BVG (Selbstständigerwerbende): 20 % des Nettoeinkommens, maximal CHF 36'288
Steuervorteil: Der Beitrag kann vom Einkommen abgezogen werden (Schweizer Steuererklärung).
Bezug: möglich bei Pensionierung, Wohneigentumserwerb, Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit, definitivem Verlassen der Schweiz, Invalidität oder Tod. Es gibt zwei Varianten: Banklösung (3a-Sparkonto) und Versicherungslösung (3a-Vorsorgeversicherung).
Säule 3b (freie Vorsorge)
Sie hat keine Beitragsgrenze und keinen automatischen Steuervorteil. Es kann jede Form von privatem Sparen sein (Aktien, Fonds, Immobilien).
Verlassen der Schweiz: Was passiert mit den Vorsorgeguthaben?
AHV
Bereits geleistete Beiträge gehen nicht verloren
Die AHV-Rente kann ins Ausland ausbezahlt werden. Für eine ordentliche Rente verlangt die Schweiz mindestens 1 Beitragsjahr
Schweizer, EU/EFTA-Bürger und Personen aus Staaten mit Sozialversicherungsabkommen können die Rente in der Regel im Ausland beziehen. Ohne anwendbares Abkommen besteht möglicherweise nur ein Anspruch auf Rückerstattung der AHV-Beiträge ohne Zinsen
2. Säule (BVG)
Wegzug in die EU/EFTA: Wenn du in einem EU/EFTA-Land der obligatorischen Sozialversicherung unterstehst, bleibt der obligatorische Teil der 2. Säule in der Schweiz auf einem Freizügigkeitskonto blockiert. Der überobligatorische Teil kann ausbezahlt werden. Wenn du nachweisen kannst, dass du im Zielland nicht der obligatorischen Sozialversicherung unterstehst, kann möglicherweise auch der obligatorische Teil ausbezahlt werden. Dies muss durch den Sicherheitsfonds BVG und die zuständige Behörde des Ziellandes bestätigt werden.
Wegzug in ein Land ausserhalb der EU/EFTA: Du kannst das gesamte Kapital, also den obligatorischen und überobligatorischen Teil, als Barauszahlung beziehen. Der Betrag unterliegt der Steuer auf Kapitalleistungen.
Säule 3a
Bei definitivem Verlassen der Schweiz kannst du dein Säule-3a-Guthaben auflösen
Der Betrag unterliegt der Steuer auf Kapitalleistungen (reduzierter Satz, getrennt vom Einkommen)
Alternativ kannst du das Guthaben bei deiner 3a-Stiftung oder Bank belassen und später beziehen
Wenn du später in die Schweiz zurückkehrst und wieder AHV-pflichtiges Einkommen hast, kannst du wieder in die Säule 3a einzahlen (innerhalb der jährlichen Höchstbeträge)
Praktische Beispiele
Beispiel 1: Alleinstehende Person mit vollständiger Beitragskarriere
Durchschnittliches Jahreseinkommen von CHF 80'000 mit vollständiger und lückenloser Beitragskarriere. Geschätzte AHV-Rente: etwa CHF 2'350/Monat. Geschätztes BVG-Altersguthaben: CHF 500'000. Mit der 13. AHV-Rente beträgt die jährliche AHV-Rente etwa CHF 30'550. Die lebenslange Rente aus der 2. Säule hängt vom anwendbaren Umwandlungssatz ab (obligatorisch + überobligatorisch). Geschätztes Gesamteinkommen im Ruhestand: zwischen CHF 50'000 und CHF 60'000 pro Jahr (vor Steuern).
Beispiel 2: Ehepaar mit einem Einkommen
Ein Ehepartner hatte eine vollständige Beitragskarriere mit einem durchschnittlichen Jahreseinkommen von CHF 60'000. Individuelle AHV-Rente: etwa CHF 2'000/Monat. Mit der Ehepaarplafonierung (150 %) darf die gesamte AHV-Rente des Paares CHF 3'780/Monat nicht übersteigen. Dazu kommen die Rente aus der beruflichen Vorsorge und allfällige Ersparnisse aus der Säule 3a.
Beispiel 3: Expat nach 10 Jahren Ausreise
Lebte und arbeitete 10 Jahre in der Schweiz mit einem durchschnittlichen Jahreseinkommen von CHF 90'000. Proportionale AHV-Rente: etwa CHF 573/Monat (10/44 der Rente, als einfache Annäherung nach Skala 44; im Ausland zahlbar dank EU-Abkommen). Angesammeltes BVG-Kapital: etwa CHF 90'000. Angesparte Säule 3a: etwa CHF 50'000.
Die obigen Werte sind Schätzungen. Der genaue Betrag hängt von deinem AHV-Kontoauszug, dem Reglement deiner Vorsorgeeinrichtung und deiner persönlichen Situation ab. Nutze den HelviNav-Rentenrechner für eine Simulation deines Szenarios.
Häufig gestellte Fragen
Muss ich mein ganzes Leben in der Schweiz wohnen, um eine AHV-Rente zu erhalten?
Nein. Jedes Beitragsjahr zählt. Wenn du 10 Jahre Beiträge gezahlt hast, erhältst du eine Teilrente. Als einfache Annäherung kannst du von 10/44 der Vollrente ausgehen, aber die offizielle Berechnung hängt von deiner AHV-Skala, deinem durchschnittlichen Einkommen, Erziehungs- oder Betreuungsgutschriften und allfälligen internationalen Abkommen ab.
Kann ich die Säule 3a vor der Pensionierung beziehen?
Ja, in gesetzlich definierten Fällen: Wohneigentumserwerb, Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit, definitives Verlassen der Schweiz, Invalidität. Ausserhalb dieser Fälle bleibt das Guthaben bis zum Referenzalter blockiert.
Was ist die 13. AHV-Rente?
Ab Dezember 2026 erhalten Bezügerinnen und Bezüger einer AHV-Altersrente eine zusätzliche Monatsrente. Sie entspricht 1/12 der im Kalenderjahr ausbezahlten Altersrenten. Sie wird automatisch ausbezahlt. Sie gilt nicht für IV-Renten und Hinterlassenenrenten.
Wie erfahre ich, wie viele Beitragsjahre ich bei der AHV habe?
Bestelle den individuellen AHV-Kontoauszug (ICES) auf ahv-iv.ch oder bei deiner kantonalen Ausgleichskasse. Er zeigt alle Beitragsjahre und allfällige Lücken.
Lohnt sich eine vorzeitige Pensionierung finanziell?
Kommt darauf an. Du erhältst weniger pro Monat (etwa 6,8 % pro Jahr des Vorbezugs im allgemeinen Fall), dafür länger. Vor einer Entscheidung solltest du eine persönliche Simulation durchführen. Die Übergangsgeneration AHV21 (Frauen 1961–1969) kann günstigere Bedingungen haben.
Was passiert mit der 2. Säule, wenn ich nach Portugal zurückkehre?
Da Portugal ein EU-Land ist, hängt die Regelung davon ab, ob du der obligatorischen Sozialversicherung in Portugal unterstehst. Wenn du nach Portugal zurückkehrst und dort arbeitest, unterstehst du in der Regel der portugiesischen Sozialversicherung (Segurança Social). In diesem Fall kannst du den überobligatorischen Teil der 2. Säule beziehen, der obligatorische Teil bleibt auf einem Freizügigkeitskonto in der Schweiz. Wenn du nicht der obligatorischen Sozialversicherung unterstehst, kann möglicherweise auch der obligatorische Teil ausbezahlt werden. Dies muss durch den Sicherheitsfonds BVG und die portugiesische Behörde bestätigt werden.
Was bedeutet ‚obligatorische Sozialversicherung in Portugal‘?
Das bedeutet, dass du dem portugiesischen öffentlichen System der Segurança Social unterstehst. Zum Beispiel, wenn du nach Portugal zurückkehrst und einen Arbeitsvertrag hast oder selbstständig erwerbstätig bist mit Beiträgen. In diesem Fall bleibt der obligatorische Teil der 2. Säule in der Schweiz auf einem Freizügigkeitskonto blockiert, der überobligatorische Teil kann ausbezahlt werden. Wenn du nicht der obligatorischen Sozialversicherung unterstehst, kann möglicherweise auch der obligatorische Teil ausbezahlt werden. Dies muss offiziell durch den Sicherheitsfonds BVG und die portugiesische Behörde bestätigt werden.
Kann ich nach dem Verlassen der Schweiz weiterhin in die Säule 3a einzahlen?
In der Regel nicht. Die Säule 3a setzt voraus, dass du AHV-pflichtiges Einkommen in der Schweiz hast. Das bereits angesparte Guthaben kannst du bei Austritt beziehen (unterliegt der Steuer auf Kapitalleistungen) oder bei deiner 3a-Stiftung oder Bank belassen und später beziehen.
Wie funktioniert das Rentensplitting bei Scheidung?
Während der Ehe werden die AHV-Beiträge hälftig geteilt (Splitting). Im Scheidungsfall erhält jeder Ehepartner die Hälfte der während der Ehe geäufneten Beiträge. Auch die 2. Säule wird geteilt.
Wo kann ich meinen AHV-Kontoauszug online einsehen?
Auf ahv-iv.ch, Bereich Online-Services oder eAHV/IV. Du kannst ihn auch bei deiner kantonalen Ausgleichskasse bestellen.
Wird meine Rente aus meinem Herkunftsland bei der Berechnung der Schweizer Rente berücksichtigt?
Das hängt vom bilateralen Abkommen ab. Bei Abkommen mit der EU/EFTA werden die Beitragszeiten zusammengerechnet, um den Rentenanspruch zu bestimmen. Jedes Land zahlt jedoch nur den Anteil, der den in diesem Land zurückgelegten Beitragsjahren entspricht.
Offizielle Quellen
Bestätige die aktuellen Werte stets auf den offiziellen Quellen:
AHV/IV — offizielle Renteninformationen: ahv-iv.ch
BSV — Bundesamt für Sozialversicherungen: bsv.admin.ch
Offizieller Rechner ACOR/ESCAL: acor-avs.ch
Offizieller Ratgeber zum Drei-Säulen-System: ch.ch
Freizügigkeitsguthaben abfragen: sfbvg.ch
BVG-Gesetzgebung: fedlex.admin.ch